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     AUSSCHREIBUNG

 

 

SPORTARTEN

Allgemeine Hinweise für die Förderschulen für Lernbehinderte.

1. Die Wettbewerbe des 3. Sächsischen Schulsportfestes
am 30. Juni 2000 in Grimma richten sich an alle Förderschulen für Lernbehinderte des Freistaates Sachsen. 

2. Aus jedem Regionalschulamt dürfen 3 Schulmannschaften pro Sportart starten.
3. Startberechtigt sind nur reine Schulmannschaften.
4. Bei den Wettbewerben muss jede Mannschaft von einem Lehrer betreut werden. Eine Teilnahmeerlaubnis der Eltern muss vorliegen.
5. Das 3. Sächsische Schulsportfest ist eine Schulveranstaltung. Damit besteht für die Schüler und Lehrer Unfallversicherungsschutz.
6. Die Schulen melden in Absprache mit den Schulsportkoordinatoren der Regionalschulämter bis zum 01. April 2000
Die teilnehmenden Schulmannschaften zu den ausgeschriebenen Wettbewerben an das Regionalschulamt (Referent für Schulsport). Das Regionalschulamt meldet bis zum 01. Mai 2000 die teilnehmenden Schulmannschaften an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat Schulsport (siehe Meldebogen).
7. Nach Eingang der Meldungen erhalten alle Schulmannschaften eine Einladung mit dem genauen Zeitplan und der Teilnehmerliste. Die Teilnehmerliste ist ausgefüllt und unterschrieben am Wettkampftag im Organisationsbüro vorzulegen.
8. Bei allen ausgeschriebenen Wettbewerben ist unbedingt die Altersklasseneinteilung zu beachten (überalterte Schüler starten in der Altersklasse, in welche sie entsprechend des Geburtsjahres gehören).
9. Für einen einwandfreien Ablauf der Wettbewerbe ist es notwendig, dass alle gemeldeten Mannschaften pünktlich anreisen.
10. Die Anreise der auswärtigen Mannschaften erfolgt mit der Deutschen Bahn AG (siehe Vereinbarung zwischen Sächsischem Staatsministerium für Kultus und der Deutschen Bahn AK in der Ausschreibung 1998 des Bundeswettbewerbes der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA"“. Seite 15). Im Ausnahmefall ist auch die Anreise mit einem Kleinbus oder Sammelbussen möglich (Fahrgemeinschaft), dazu müssen entsprechend 3 Angebote eingeholt werden.
11. Für das Betreten der Hallenflächen sind Sportschuhe mit hellen Sohlen vorgeschrieben.