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AUSSCHREIBUNG
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| Allgemeine
Hinweise für die Förderschulen für Lernbehinderte.
1. Die Wettbewerbe des
3. Sächsischen Schulsportfestes
am 30. Juni 2000 in Grimma richten
sich an alle Förderschulen für Lernbehinderte des Freistaates
Sachsen. |
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| 2.
Aus jedem Regionalschulamt dürfen 3 Schulmannschaften pro Sportart
starten. |
| 3.
Startberechtigt sind nur reine Schulmannschaften. |
| 4.
Bei den Wettbewerben muss jede Mannschaft von einem Lehrer betreut werden.
Eine Teilnahmeerlaubnis der Eltern muss vorliegen. |
| 5.
Das 3. Sächsische Schulsportfest ist eine Schulveranstaltung. Damit
besteht für die Schüler und Lehrer Unfallversicherungsschutz. |
6.
Die Schulen melden in Absprache mit den Schulsportkoordinatoren der Regionalschulämter
bis zum 01. April 2000
Die teilnehmenden Schulmannschaften
zu den ausgeschriebenen Wettbewerben an das Regionalschulamt (Referent
für Schulsport). Das Regionalschulamt meldet bis zum 01. Mai 2000
die teilnehmenden Schulmannschaften an das Sächsische Staatsministerium
für Kultus, Referat Schulsport (siehe Meldebogen). |
| 7.
Nach Eingang der Meldungen erhalten alle Schulmannschaften eine Einladung
mit dem genauen Zeitplan und der Teilnehmerliste. Die Teilnehmerliste ist
ausgefüllt und unterschrieben am Wettkampftag im Organisationsbüro
vorzulegen. |
| 8.
Bei allen ausgeschriebenen Wettbewerben ist unbedingt die Altersklasseneinteilung
zu beachten (überalterte Schüler starten in der Altersklasse,
in welche sie entsprechend des Geburtsjahres gehören). |
| 9.
Für einen einwandfreien Ablauf der Wettbewerbe ist es notwendig, dass
alle gemeldeten Mannschaften pünktlich anreisen. |
| 10.
Die Anreise der auswärtigen Mannschaften erfolgt mit der Deutschen
Bahn AG (siehe Vereinbarung zwischen Sächsischem Staatsministerium
für Kultus und der Deutschen Bahn AK in der Ausschreibung 1998 des
Bundeswettbewerbes der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA"“. Seite
15). Im Ausnahmefall ist auch die Anreise mit einem Kleinbus oder Sammelbussen
möglich (Fahrgemeinschaft), dazu müssen entsprechend 3 Angebote
eingeholt werden. |
| 11.
Für das Betreten der Hallenflächen sind Sportschuhe mit hellen
Sohlen vorgeschrieben. |